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Haus am Zeiberberg
Allgemeine Geschäftbedingungen
für
Hotelaufnahmeverträge
I. Geltungsbereich
1. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden
keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender
Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der gast. Nimmt ein Dritter die Buchung
für den gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem
Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem
Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten
Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10 % anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast
kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem
Gast, der Verbraucher ist, nur wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders
hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber
Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Dem
Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede
Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5 Euro erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel
ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel
aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechung jederzeit fällig
zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch
auf angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten
Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die
Rücktrittspauschale beträgt 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen
mit oder ohne Frühstück, des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen mit Halbpension sowie des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn
der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies
rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer
bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das
Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der
Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt
schriftlich erklären.
V. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine gemäß Ziffer III. Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so
ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.
B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Einfluss- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
d) ein Fall der Ziffer VI. Abs 3 vorliegt;
e) das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die
Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert
haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht
ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb
Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
f) der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach & 807
Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung
dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
g) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die
Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes
auf Schadenersatz.
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich
bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach
18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche
herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch
entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00
Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen
gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass
diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird
sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu
sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht
ein.
2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Hotel nicht.
3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es
besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandekommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel,
seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden
spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend
machen.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und die Aufbewahrung von
Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens
einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die
vorbezeichneten Sachen dem örtlichen Fundbüro zu übergeben.
5. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 1 Jahr von dem
Zeitpunkt, in welchem der gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne
Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des
schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus
der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sinzig.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten -
ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz
des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche
verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
5. Sollen einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
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